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Studium und Kind

Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind

Studieren mit Kind

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Ob unverhofft oder geplant, ob Vater oder Mutter, alleinerziehend oder in einer Partnerschaft lebend: Die Kombination aus Studium und Kind stellt eine echte Doppelbelastung dar. Selbstverständlich überwiegt gerade bei neugeborenen Kindern die Freude, doch sehr bald kommen auch Ängste und Zweifel auf, ob der Studienabschluss als junge Mutter, als junger Vater oder als junge Familie überhaupt zu meistern ist. Erschwerend hinzu kommt nicht selten, dass sich der Studienort fernab von Verwandten und den eigenen Eltern befindet - spontane oder dauerhafte Hilfe durch die Familie ist somit kaum oder nur selten möglich. Dabei gibt es gerade in Deutschland einige gute Anlaufstellen, die über die erste schwierige Zeit hinweghelfen und über alle wichtigen Aspekte informieren.

Von Finanzfragen über zeitliche Probleme mit dem Studium bis hin zur Kinderbetreuung - jede Universität oder Fachhochschule hat einen Ansprechpartner, der nach Möglichkeit auch passende Adressen und Einrichtungen nennt und weitervermittelt. Auch der Bürgerservice der Kommunen kann ein wichtiger Ansprechpartner sein. Darüber hinaus sollen unsere Seiten helfen, bereits einen kurzen Vorab-Überblick über alle Angebote und Möglichkeiten zu geben - vom Babysitter bis zum Wohngeld - und bei der Auswahl behilflich zu sein. Denn nach einiger Beschäftigung mit dem Thema wird schnell klar: Das Studieren mit eigenem Kind verlangt nach einigem organisatorischem Aufwand, aber es ist nicht unmöglich. Neben Betreuungsangeboten und finanzieller Unterstützung gibt es auch noch ganz andere Möglichkeiten: So informieren wir zum Beispiel über Studiengänge in Teilzeit oder das Fernstudium; beide hervorragend geeignet, um die Studieninhalte individuell einzuteilen und dabei noch möglichst viel Zeit mit dem Kind verbringen zu können.

Und auch, wer ganz überraschend Mutter oder Vater wird, muss nichts befürchten: In den geltenden Studienordnungen ist immer Platz für ein Urlaubssemester; im Notfall (zum Beispiel vor bereits angemeldeten Prüfungen) kann die Härtefallregelung in Kraft treten. Wie die Möglichkeiten im Detail aussehen, wo die jeweiligen Ansprechpartner sitzen und was es sonst noch zu bedenken gibt, darum soll es auf diesen Seiten gehen - von der Kinderbetreuung bis zum Kindergeburtstag.