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Studium und Kind

Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind

Kindergeld

Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderbonus: Hier die verschiedenen Gelder im Überblick:

Kindergeld wiederum steht jedem Elternteil unabhängig vom Einkommen zu, sofern das Kind bei ihm wohnhaft ist. Das Geld sollte direkt nach der Geburt bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Für die ersten drei Kinder beträgt das monatliche Kindergeld 250 Euro.

Der Kinderzuschlag gilt für Alleinerziehende oder Eltern, die ein gewisses Mindesteinkommen besitzen (600 Euro alleine bzw. 900 Euro als Paar), aber trotzdem unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen und somit nicht voll für den Unterhalt ihres Kindes aufkommen können. Bis zu 229 Euro je Kind zahlt die Familienkasse seit Juli 2022 als Kinderzuschlag im Monat. - ab 1. Januar 2023 soll der Höchstbetrag dann auf 250 Euro steigen. Dieser Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragt werden.

Ein Kinderbonus schließlich ist eine Einmalzahlung, die zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Im Jahr 2022 betrug dieser zum Beispiel 100 Euro.

Einen Antrag auf Kindergeld bietet auch die arbeitsagentur.de

Weitere Infos zum Thema Kindergeld finden Sie unter:
:: Merkblatt zum Kindergeld
:: Kindergeld-Zuschlag