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Studium und Kind

Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind

Betreuung | von Babysitter bis zur Tagesmutter

Es könnte so einfach sein: Während der Vorlesungen und Seminare wird das Kind fachmännisch betreut, und danach bleibt noch genügend Zeit zum Spazierengehen, Spielen und Vorlesen zu Hause. Was wie ein Traum klingt, ist in einigen Universitäten bereits Realität - im eigenen Uni-Kindergarten können Kids verschiedenen Alters betreut werden und dabei noch neue Freunde kennenlernen, die ebenfalls studierende Mütter oder Väter haben.

Doch nicht jeder hat das Glück einer solch fortschrittlichen Universität oder Fachhochschule - wer hilft also weiter, wenn´s um die Betreuung während der Studienzeit und darüber hinaus geht? Grundsätzliche Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten gibt es sowohl bei der Uni selbst als auch bei der Kommune, zum Beispiel beim Amt für Kinder- und Jugendhilfe. Viele Unis haben sogar gleich mehrere Anlaufstellen, von der allgemeinen Studienberatung über das Studentenwerk bis hin zur Sozialberatung des Allgemeinen Studierendenausschuss (kurz AStA). Die einfachste und bequemste Lösung ist eine halb- oder ganztätige Betreuung, entweder im Kindergarten bzw. Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflege (Tagesmutter). Diese Variante ermöglicht eine großzügige Einteilung der Studienzeiten, wobei alle wichtigen Seminare und Vorlesungen besucht werden können und darüber hinaus noch Zeit für das Lernen und Abeiten zu Hause bleibt.

Welches Betreuungsmodell dabei gewählt wird, bleibt den Eltern überlassen - nach dem Kinderbetreuungsgesetz sind sowohl Kitas als auch Tagsmütter förderungsfähig. Für Mehrkosten allerdings (zum Beispiel bei privat arbeitenden Tagsmüttern, die höhere Sätze verlangen) können diese zum Teil oder ganz an die Eltern abgegeben werden. Außerdem wichtig zu wissen: Es gibt für Studierende (also junge Menschen in der Ausbildung) ein Anrecht auf eine Tagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre. Dabei können selbstverständlich nur Einrichtungen mit freien Plätzen gewählt werden, so dass ein rechtzeitiges Bemühen hierum ratsam ist. Und wenn sich die Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung befinden, haben Eltern ein Anrecht auf eine zumindest halbtägige Betreuung. Neben dieser Grundversorgung bieten Babysitter bzw. Kindermädchen eine gute Möglichkeit, auch abends oder am Wochenende flexibel zu sein. Die Bezahlung hierfür erfolgt jedoch aus eigener Tasche.