Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind
Das sogenannte Mutterschaftsgeld ist tatsächlich, wie der Name bereits deutlich macht,
ausschließlich für Mütter bestimmt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen wie beispielsweise
der Mutter-Kind-Kur hat der Vater des Kindes hierauf keinen Anspruch. Dabei bietet das
Mutterschaftsgeld eine finanzielle Unterstützung in der ersten Zeit nach der Geburt, die
mit Neuanschaffung von Babyprodukten, Arbeitsausfall und vielem Mehr eine echte Belastung
gerade für studierende Mütter darstellt. Denn wer noch während der Schwangerschaft sowie
in den Monaten nach der Entbindung einen regulären Arbeitslohn erhält, hat keinen
Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Es stellt somit gewissermaßen eine Transferleistung
dar, mit der unter Anderem der Lohnausfall während der sogenannten Schutzzeit
(Schwangerschaft bis zu vier Monate nach Geburt des Kindes) ausgeglichen werden soll.
Im Gegensatz zu anderen finanziellen Hilfen wird das Mutterschaftsgeld von den
Krankenkassen ausgezahlt. Hier kann man sich auch rechtzeitig über die Bedingungen und
Voraussetzungen informieren. Dabei sind unter Anderem die Art der Versicherung sowie die
Dauer der Nebentätigkeit von Bedeutung. Für selbst studentisch Versicherte kann der Satz
bis zu 13 Euro pro Tag betragen, wenn zum Beispiel mindestens eine geringfügige
Beschäftigung (Mini-Job) nachgewiesen werden konnte. Wer noch familienversichert ist,
erhält jedoch lediglich maximal 210 Euro einmalig. Dasselbe gilt für privat
krankenversicherte Studentinnen, welche ebenfalls maximal 210 Euro als einmalige Zahlung
erhalten. Für die Auszahlung ist hier das Versicherungsamt zuständig.
Weitere Infos zum Thema
Mutterschaftsgeld
findet man auf der Seite des Bundesversicherungsamtes.