Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind
Als Unterhalt wird ganz allgemein der finanzielle Aufwand bezeichnet, den man zur
Grundsicherung des Lebensbedarfs benötigt. Eltern sind ihren Kindern gegenüber
unterhaltspflichtig; dieser Unterhalt ist auch als Kindesunterhalt bekannt und soll
Wohnraum, Nahrung, Kleidung, Bildung und Freizeit sowie, je nach Alter des Kindes,
Taschengeld beinhalten. In der Regel teilen sich beide Eltern den Unterhalt und kommen
somit mit ihrem Einkommen sowie weiterer finanzieller Unterstützung für das Kind auf.
Und auch wer nicht (mehr) zusammenlebt, aber ein gemeinsames Kind hat, kann sich oft
noch gütlich einigen über Höhe und Verteilung des monatlichen Unterhalts.
Doch was,
wenn Vater oder Mutter des Kindes nicht bereit sind zu zahlen und das Geld nicht einmal
mehr fürs Nötigste reicht? In diesem Fall gibt es akute Hilfe vom Jugendamt, welches
einen Unterhaltsvorschuss gewährleisten kann. Das Wort "Vorschuss" bezieht sich dabei
vor allem auf das zahlungsunwillige Elternteil - es wird vom Amt auf (Nach-) Zahlung des
Unterhalts verklagt werden. Eine solch drastische Lösung empfiehlt sich daher nur,
wenn beide Elternteile verstritten sind, eine Einigung nicht in Sicht und das Geld sehr
knapp ist, so dass ein Vorschuss unumgänglich wird.
Doch auch wer im Guten auseinander
gegangen ist und den Lebensbedarf des Kindes gemeinsam finanzieren möchte, ist sich
nicht immer einig. Hier kann eine Mediation (außergerichtliche Einigung), eventuell
sogar durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Scheidungs- und
Familienrecht, zu einer Regelung ohne großen Streit verhelfen. Wer noch Studentin ist
und unter einem bestimmten Einkommen liegt, bekommt in der Regel Prozesskostenhilfe.
Der Gang zum Anwalt kostet dann nur eine sehr geringe Selbstbeteiligung.