Infos für Studenten rund um das Thema: studieren mit Kind - vom Kindergeld bis zum Urlaub mit Kind
Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderbonus: Hier die verschiedenen
Gelder im Überblick:
Kindergeld wiederum steht jedem Elternteil unabhängig vom Einkommen zu, sofern das Kind
bei ihm wohnhaft ist. Das Geld sollte direkt nach der Geburt bei der Arbeitsagentur
beantragt werden. Für die ersten beiden Kinder beträgt das monatliche Kindergeld 164
Euro.
Der Kinderzuschlag gilt für Alleinerziehende oder Eltern, die ein gewisses
Mindesteinkommen besitzen (600 Euro alleine bzw. 900 Euro als Paar), aber trotzdem unter
einer gewissen Einkommensgrenze liegen und somit nicht voll für den Unterhalt ihres
Kindes aufkommen können. Hier wird ein Kinderzuschlag von 140 Euro monatlich gewährt,
welcher bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragt werden kann.
Ein Kinderbonus schließlich ist eine Einmalzahlung, die zusätzlich zum Kindergeld
gezahlt wird. Im Jahr 2009 betrug dieser zum Beispiel 100 Euro.
Einen Antrag auf
Kindergeld
bietet auch die arbeitsagentur.de
Weitere Infos zum Thema Kindergeld finden Sie unter:
:: Merkblatt zum Kindergeld
:: Kindergeld-Zuschlag