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Studium und Kind

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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege oder kurz Tagespflege erfreut sich wachsender Beliebtheit. Immer mehr junge Eltern wählen diese Form der halb- bzw. ganztägigen Betreuung für ihr Kind. Ein besonders häufiges Argument ist die persönliche Bezugsperson in Form einer einzigen Tagesmutter, seltener auch eines Tagesvaters. Gerade für schüchterne und sensible Kinder kann dies ein wichtiger Wohlfühlaspekt sein. Auch die geringe Gruppengröße von einem bis zu maximal fünf Betreuten empfinden viele Eltern als positiv für ihr Kind.

So können soziale Kontakte intensiver aufgebaut werden als beispielsweise im Kindergarten oder in der Kindertagesstätte. Ein drittes Argument für die Tagespflege ist auch die familiäre Atmosphäre: In der Regel betreuut eine Tagesmutter die Kinder in ihrer eigenen Wohnung; in der Großtagespflege können auch mehrere Betreuerinnen in einer dafür eingerichteten Wohnung arbeiten. Vor dem Kinderbetreuungsgesetz ist die Tagespflege übrigens gleichgestellt zu Kita und Kindergarten: Studierende Eltern können selbst entscheiden, wo sie ihr bis zu drei Jahre altes Baby oder Kleinkind betreuen lassen möchten (danach besteht bis zur Einschulung Anspruch auf halbtägige Betreuung). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die gewählte Tagespflege den gesetzlichen Anforderungen entspricht, vom Jugendamt genehmigt wurde und finanziell etwa im Rahmen einer Kita bzw. Kindergarten liegt. In der Regel wird von den Eltern eine geringe Selbstbeteiligung verlangt. Doch wo findet man eine passende Tagesmutter, einen Tagesvater oder eine Großtagespflege?

Passende Kontakte werden sowohl vom Kinder- und Jugendamt selber als auch von privaten bzw. freien Trägern vermittelt. Hierzu zählen zum Beispiel Einrichtungen, die im Bereich der Jugendhilfe tätig sind und die entsprechende Adressen bereithalten. Das Angebot von Privatpersonen, die sich als Tagesbetreuung anbieten, sollte nur nach Absprache mit dem Jugendamt angenommen werden, sonst muss man die Pflege am Ende aus eigener Tasche bezahlen. In jedem Falle sollte vor der Einwilligung in die Tagesbetreuung ein unverbindliches Kennenlernen stehen - gerade durch das zukünftig enge Zusammensein muss die Sympathie zwischen allen Beteiligten (Kind, Eltern, Betreuung) stimmen.